Ein etwas sperriger Titel für ein enorm wichtiges Thema: Wie wird das Selbstbestimmungsrecht älterer oder kranker – vulnerabler – Menschen und damit die Testierfreiheit geschützt?
Testierfreiheit bedeutet, den Willen von Mandanten sorgfältig zu ermitteln, zu den Optionen für eine letztwillige Verfügung zu beraten und die Mandanten ggf. vor Erbschleicherei zu schützen. Dazu hat Rechtsanwältin Frau Dr. Einhaus beim Deutschen Anwaltsinstitut vorgetragen.

Privacy Preference Center