Umgangssprachlich heißt es „Behindertentestament“: Ein Kind mit Behinderung soll erben und trotzdem weiter Anspruch auf Teilhabe und soziale Unterstützung haben. Juristisch bedeutet es: Besonders schutzbedürftige Kinder haben als künftige Erben besondere Sorgfalt verdient.
Dazu habe ich eine Fortbildung beim Deutschen Anwaltsinstitut besucht.