Arbeitsrecht

Mit Kompetenz und Erfahrung

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht findet seine gesetzlichen Grundlagen im allgemeinen Zivilrecht und in zahlreichen Spezialgesetzen und wird zudem stark durch das Richterrecht geprägt.

Grundsätzlich werden die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfasst.

Schwerpunkte sind hier der Kündigungsschutz, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, sowie das generelle Überprüfen der Wirksamkeit einer Kündigung.

Weitere Schwerpunkte sind Zahlungsansprüche, auch verbunden mit tarifvertraglichen Regelungen sowie Überprüfung von Eingruppierungen.

Darüber hinaus werden Abmahnungen, die in der Regel als „Vorbote“ einer Kündigung gelten, durch uns geprüft.

Die Kanzlei vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Ihr Ansprechpartner

Stefan Weiß
Rechtsanwalt

T: 030-236379-02
F: 030-236379-04
M: s.weiss@recht-weiss.de

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