Strafrecht

In dubio pro reo

Ein Anhörungsbogen, in dem Sie einer Straftat bezichtigt werden, sollte erst nach Konsultationen eines Rechtsanwaltes beantwortet werden. Als Beschuldigter besteht keine Pflicht, eine Aussage zu treffen.

In der Regel werden wir die Ermittlungsakte anfordern und sodann, sofern eine Stellungnahme durch uns erfolgt, diese mit Ihnen besprechen.

Ihr Ansprechpartner

Stefan Weiß
Rechtsanwalt

T: 030-236379-02
F: 030-236379-04
M: s.weiss@recht-weiss.de

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