Familienrecht
Nicht zwischen die Stühle geraten
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Im Bereich des Familienrechts stehen wir Ihnen bei allen Angelegenheiten der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie solcher der eingetragenen Lebensgemeinschaft zur Seite.
Den Kernbereich der familienrechtlichen Tätigkeit bildet hier das Scheidungsrecht. Darüber hinaus geht es allerdings auch um rechtliche Fragen, welche vor einer Eheschließung geklärt werden sollten, insbesondere, wenn selbständige Unternehmer an der Eheschließung beteiligt sind.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei Fragen zum Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht.
Ihr Ansprechpartner
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Daniel Weiß
Rechtsanwalt
T: 030-236379-03
F: 030-236379-04
M: d.weiss@recht-weiss.de