11. und 12.11.25 Fortbildung im Sozialrecht

Das Sozialrecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete in Deutschland. An 2 Tagen habe ich mich über aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert. Pflicht für jeden Fachanwalt für Sozialrecht.
Mein Dank geht an die Dozentinnen und Dozenten des Deutschen Anwaltsinstituts.


Der Anwalt und der Auktionator

Warum es Sinn macht:
Als Fachanwalt sorge ich für rechtlich fundierte Verträge, eine rechtssichere Verteilung des Erlöses und kümmere mich um eine Moderation unter den Erben.
Ein Auktionator ist Experte für zügige Wertermittlung, marktgerechte Preise und professionelle Vermarktung. Die Abläufe sind für den Mandanten maximal transparent.
Erben kommen schneller zu Lösungen und Erträgen. Darüber habe ich am 24.10.25 mit Kai Krügel gesprochen.


Kooperation oder Konfrontation?

Die Antwort lautet: Kommunikation!

Mit meiner Kollegin Dagmar Störmann habe ich am 22.10.25 über „Gewaltfreie Kommunikation“ (GFK) gesprochen. Ein faszinierendes Thema: Konflikte werden klar, wertschätzend und zielgerichtet formuliert. Aktives Zuhören und wertfreies Beobachten sind Pflicht. Statt Forderungen oder Vorwürfen werden konkrete Bitten und Bedürfnisse formuliert. 

So entsteht Vertrauen und Kooperation - trotz Konfrontation, die sich manchmal nicht vermeiden lässt. 


06.10.25 Fortbildung "Der vulnerable Testator"

Ein etwas sperriger Titel für ein enorm wichtiges Thema: Wie wird das Selbstbestimmungsrecht älterer oder kranker - vulnerabler - Menschen und damit die Testierfreiheit geschützt?
Testierfreiheit bedeutet, den Willen von Mandanten sorgfältig zu ermitteln, zu den Optionen für eine letztwillige Verfügung zu beraten und die Mandanten ggf. vor Erbschleicherei zu schützen. Dazu hat Rechtsanwältin Frau Dr. Einhaus beim Deutschen Anwaltsinstitut vorgetragen.


12.09.25 Fortbildung "Behindertentestament"

Umgangssprachlich heißt es "Behindertentestament": Ein Kind mit Behinderung soll erben und trotzdem weiter Anspruch auf Teilhabe und soziale Unterstützung haben. Juristisch bedeutet es: Besonders schutzbedürftige Kinder haben als künftige Erben besondere Sorgfalt verdient.
Dazu habe ich eine Fortbildung beim Deutschen Anwaltsinstitut besucht.


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