30.10.25 Eltern helfen Eltern (Ehe e.V.) – Behindertentestament
Ein Kind mit Behinderung soll erben und trotzdem weiter Anspruch auf Teilhabe und soziale Unterstützung haben. Ein „Behindertentestament“ muss sorgfältig auf die Situation der Familie und auf die Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung zugeschnitten sein. Hier finden Sie Infos zum Verein.
25.09.25 Fortbildung: Streitiges Erbrecht
Erben und Sterben: Streit kommt vor. Schnell geht es um die Auslegung des Testaments, den Pflichtteil oder um eine Testierunfähigkeit. Manchmal wird der Kampf um eine Beteiligung am Nachlass erbittert geführt. Guter Rat ist wichtig. Gute Fortbildung ebenfalls.
Immobilien bewerten
Am 2.7.25 habe ich mit Sophie Seyfarth erörtert: Solide Vorsorge muss Kosten & Steuern im Blick behalten.
Sophie ist zertifizierte Immobiliengutachterin (DIN EN ISO/IEC 17024). Für meine Beratung von Mandanten ist ihre Expertise essentiell: Erbrechtliche Regelungen und lebzeitige Verfügungen (z.B. Schenkungen) brauchen eine verbindliche Einschätzung der Vermögenswerte. Das Vollgutachten eines zertifizierten Gutachters ist für das Finanzamt verbindlich. #fundierteEntscheidungen #Lebensleistung
03.04.25 Fortbildung: Zwangsvollstreckung.
Oft müssen Erbengemeinschaften auseinandergesetzt werden. Mitunter steht dabei eine Zwangsvollstreckung oder eine Zwangsverwaltung an. Fortbildung bei Udo Hintzen, Prof. für Rechtspflege an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht.
Erben und Sterben
Lebend kommt hier ohnehin keiner raus: Jeder stirbt einmal, und dann erbt jemand.
Dr. Katja Klinkhardt (Rechtsanwältin und Notarin), Christian Böttcher (Steuerberater) und ich haben am 20.06.25 diskutiert:
Richtig vererben – wie geht das? Unser Rat: Planen – Vorsorgen – Gestalten. Selbst bestimmen.
#Kompetenz #Engagement #Transparenz
Wer denkt schon gern an die eigene Nachfolge?
Mit Ferdinand Kögler habe ich am 07.04.25 diskutiert: Wie funktioniert eine erfolgreiche Nachfolgesuche?
Ein paar Stichworte: Durch Moderation und systematisches Herangehen, durch Stärkung von Mut und Kreativität.
Unser Rat: Die eigene Nachfolge selbstbestimmt gestalten. Lassen Sie sich unterstützen.
Richtig Vererben.
Gibt es den richtige Zeitpunkt, mal in Ruhe über „Erben und Sterben“ zu sprechen?
Muss man ein Testament machen?
Und warum bin ich „Fachanwalt für Erbrecht“ geworden?
Darüber habe ich mit Alex Medau von „Dein Finanzupdate“ gesprochen.
Schauen Sie mal rein:
„Verfügung von Todes wegen“.
Lassen Sie sich nicht vom Juristendeutsch erschrecken.
Es geht darum, sich rechtzeitig um den eigenen Nachlass Gedanken zu machen.
Wie das geht: Klären Sie Ihre Wünsche, Ihre Ziele, Ihren Bedarf. Daraus entsteht dann Ihre persönliche „Verfügung von Todes wegen“. Das kann ein Testament, ein Erbvertrag oder vielleicht auch eine Schenkung sein. Wir beraten Sie.
Mein Testament.
So geht es richtig: Computer ausschalten – Stift und Papier nehmen!
Ein Testament muss handschriftlich aufgesetzt werden.
Muss ich ein Testament machen? Nein, Sie müssen gar nichts.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Testament nicht „verloren geht“:
Geben Sie sie es in amtliche Verwahrung. Beim Amtsgericht.
Gestalten und Erhalten.
Ohne eine Regelung zu ihrem künftigen Nachlass wird etwas verloren gehen.
Sorgen Sie vor, erhalten Sie ihre Lebensleistung, schonen Sie Ihr Vermögen.
Wenn Erbschaftssteuer ein Thema ist: Durch gezielte Verfügungen, z.B. eine Schenkung, können Sie zu Lebzeiten zukünftige Erben bedenken, Angehörige unterstützen, Steuern sparen.
