Immer mal wieder höre ich die Frage: „Kann ich mir mein Erbteil schon vorab auszahlen lassen?“
Hier ist die Antwort: So etwas wie eine „vorweggenommene Erbfolge“ gibt es nicht. Geerbt wird erst, wenn jemand gestorben ist.
Aber es gibt „Verfügungen zu Lebzeiten“, zum Beispiel Schenkungen oder eine Übertragung von Grundstücken.
Vermögensvorsorge lohnt sich: Gestalten und Erhalten. Wir beraten Sie.