Der Experte
Beratung. Austausch. Fortbildung.
Die Netzwerker
Neues Denken. Neues Machen.
Weiß Bescheid
Tipps aus meinem Praxisalltag.
Der Experte
Daniel Weiß berät Institutionen und Fachpublikum
11. und 12.11.25 Fortbildung im Sozialrecht
Das Sozialrecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete in Deutschland. An 2 Tagen habe ich mich über aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert. Pflicht für jeden Fachanwalt für Sozialrecht.
Mein Dank geht an die Dozentinnen und Dozenten des Deutschen Anwaltsinstituts.
30.10.25 Eltern helfen Eltern (Ehe e.V.) – Behindertentestament
Ein Kind mit Behinderung soll erben und trotzdem weiter Anspruch auf Teilhabe und soziale Unterstützung haben. Ein „Behindertentestament“ muss sorgfältig auf die Situation der Familie und auf die Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung zugeschnitten sein. Hier finden Sie Infos zum Verein.
06.10.25 Fortbildung „Der vulnerable Testator“
Ein etwas sperriger Titel für ein enorm wichtiges Thema: Wie wird das Selbstbestimmungsrecht älterer oder kranker - vulnerabler - Menschen und damit die Testierfreiheit geschützt?
Testierfreiheit bedeutet, den Willen von Mandanten sorgfältig zu ermitteln, zu den Optionen für eine letztwillige Verfügung zu beraten und die Mandanten ggf. vor Erbschleicherei zu schützen. Dazu hat Rechtsanwältin Frau Dr. Einhaus beim Deutschen Anwaltsinstitut vorgetragen.
Die Netzwerker
Neues Denken. Neues Machen.
Kompetenz trifft Kooperation.
Netzwerker aus verschiedenen Disziplinen entwickeln Lösungen: Mit Mut, Kreativität und mit dem Fokus auf das Machbare.
Der Anwalt und der Auktionator
Warum es Sinn macht:
Als Fachanwalt sorge ich für rechtlich fundierte Verträge, eine rechtssichere Verteilung des Erlöses und kümmere mich um eine Moderation unter den Erben.
Ein Auktionator ist Experte für zügige Wertermittlung, marktgerechte Preise und professionelle Vermarktung. Die Abläufe sind für den Mandanten maximal transparent.
Erben kommen schneller zu Lösungen und Erträgen. Darüber habe ich am 24.10.25 mit Kai Krügel gesprochen.
Kooperation oder Konfrontation?
Die Antwort lautet: Kommunikation!
Mit meiner Kollegin Dagmar Störmann habe ich am 22.10.25 über „Gewaltfreie Kommunikation“ (GFK) gesprochen. Ein faszinierendes Thema: Konflikte werden klar, wertschätzend und zielgerichtet formuliert. Aktives Zuhören und wertfreies Beobachten sind Pflicht. Statt Forderungen oder Vorwürfen werden konkrete Bitten und Bedürfnisse formuliert.
So entsteht Vertrauen und Kooperation - trotz Konfrontation, die sich manchmal nicht vermeiden lässt.
Immobilien bewerten
Am 2.7.25 habe ich mit Sophie Seyfarth erörtert: Solide Vorsorge muss Kosten & Steuern im Blick behalten.
Sophie ist zertifizierte Immobiliengutachterin (DIN EN ISO/IEC 17024). Für meine Beratung von Mandanten ist ihre Expertise essentiell: Erbrechtliche Regelungen und lebzeitige Verfügungen (z.B. Schenkungen) brauchen eine verbindliche Einschätzung der Vermögenswerte. Das Vollgutachten eines zertifizierten Gutachters ist für das Finanzamt verbindlich. #fundierteEntscheidungen #Lebensleistung
Weiß Bescheid
Muss man eigentlich ein Testament machen?
Warum bin ich Fachanwalt für Erbrecht geworden?
Aus meinem Praxisalltag.
Richtig Vererben.
Gibt es den richtige Zeitpunkt, mal in Ruhe über „Erben und Sterben“ zu sprechen?
Muss man ein Testament machen?
Und warum bin ich „Fachanwalt für Erbrecht“ geworden?
Darüber habe ich mit Alex Medau von „Dein Finanzupdate“ gesprochen.
Schauen Sie mal rein:
„Verfügung von Todes wegen“.
Lassen Sie sich nicht vom Juristendeutsch erschrecken.
Es geht darum, sich rechtzeitig um den eigenen Nachlass Gedanken zu machen.
Wie das geht: Klären Sie Ihre Wünsche, Ihre Ziele, Ihren Bedarf. Daraus entsteht dann Ihre persönliche „Verfügung von Todes wegen“. Das kann ein Testament, ein Erbvertrag oder vielleicht auch eine Schenkung sein. Wir beraten Sie.
Mein Testament.
So geht es richtig: Computer ausschalten – Stift und Papier nehmen!
Ein Testament muss handschriftlich aufgesetzt werden.
Muss ich ein Testament machen? Nein, Sie müssen gar nichts.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Testament nicht „verloren geht“:
Geben Sie sie es in amtliche Verwahrung. Beim Amtsgericht.