Tipps aus meinem Praxisalltag als Fachanwalt für Erbrecht
Richtig Vererben.
Gibt es den richtige Zeitpunkt, mal in Ruhe über „Erben und Sterben“ zu sprechen?
Muss man ein Testament machen?
Und warum bin ich „Fachanwalt für Erbrecht“ geworden?
Darüber habe ich mit Alex Medau von „Dein Finanzupdate“ gesprochen.
Schauen Sie mal rein:
„Verfügung von Todes wegen“.
Lassen Sie sich nicht vom Juristendeutsch erschrecken.
Es geht darum, sich rechtzeitig um den eigenen Nachlass Gedanken zu machen.
Wie das geht: Klären Sie Ihre Wünsche, Ihre Ziele, Ihren Bedarf. Daraus entsteht dann Ihre persönliche „Verfügung von Todes wegen“. Das kann ein Testament, ein Erbvertrag oder vielleicht auch eine Schenkung sein. Wir beraten Sie.
Mein Testament.
So geht es richtig: Computer ausschalten – Stift und Papier nehmen!
Ein Testament muss handschriftlich aufgesetzt werden.
Muss ich ein Testament machen? Nein, Sie müssen gar nichts.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Testament nicht „verloren geht“:
Geben Sie sie es in amtliche Verwahrung. Beim Amtsgericht.
Gestalten und Erhalten.
Ohne eine Regelung zu ihrem künftigen Nachlass wird etwas verloren gehen.
Sorgen Sie vor, erhalten Sie ihre Lebensleistung, schonen Sie Ihr Vermögen.
Wenn Erbschaftssteuer ein Thema ist: Durch gezielte Verfügungen, z.B. eine Schenkung, können Sie zu Lebzeiten zukünftige Erben bedenken, Angehörige unterstützen, Steuern sparen.
Die „vorweggenommene Erbfolge“.
Immer mal wieder höre ich die Frage: „Kann ich mir mein Erbteil schon vorab auszahlen lassen?“
Hier ist die Antwort: So etwas wie eine „vorweggenommene Erbfolge“ gibt es nicht. Geerbt wird erst, wenn jemand gestorben ist.
Aber es gibt „Verfügungen zu Lebzeiten“, zum Beispiel Schenkungen oder eine Übertragung von Grundstücken.
Vermögensvorsorge lohnt sich: Gestalten und Erhalten. Wir beraten Sie.
Das „Berliner Testament“.
Der überlebende Ehegatte soll zunächst allein erben. Kinder sollen erst bedacht werden, wenn der andere Ehegatte verstirbt. Steuerfreibeträge sind zu bedenken.
Eine sorgfältige Vermögensvorsorge lohnt sich!
Vermögen schonen. Selbstbestimmung erhalten.
Ihr Vermögen soll geschont werden für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden? Bezüge zum Sozialrecht sind zu bedenken.
Definieren Sie Ihre Wünsche, Ihre Ziele und Ihren Bedarf. Wir beraten Sie zu den richtigen Instrumenten und Werkzeugen aus dem Erbrecht.
