Lassen Sie sich nicht vom Juristendeutsch erschrecken.
Es geht darum, sich rechtzeitig um den eigenen Nachlass Gedanken zu machen.
Wie das geht: Klären Sie Ihre Wünsche, Ihre Ziele, Ihren Bedarf. Daraus entsteht dann Ihre persönliche „Verfügung von Todes wegen“. Das kann ein Testament, ein Erbvertrag oder vielleicht auch eine Schenkung sein. Wir beraten Sie.