Stefan Weiß
Rechtsanwalt
- 1979-1983 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin, anschließend Berufsvorbereitung Justiz
- 1984-1990 Justizdienst, Richter
- 1990-1994 Ausbilder Recht, Vekehrsfachschule,
Ausbildung zum Versicherungsfachmann - seit 1995 Rechtsanwalt und Mitbegründer der Kanzlei Bayer & Weiß
- 2012 Gründung der Anwaltskanzlei Weiß
Schwerpunkte:
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Strafrecht